| Sehr geehrte Kunden,
wie in der Rubrik mögl. Eigenleistung bereits beschrieben, gehören auch Kosten der Produktwerbung zu den auf die Produkte umgelegten Kosten und fließen in den Produktpreis ein.
Diese gliedern sich in Kosten für Printwerbung ( Kataloge, Broschueren, Flyer usw.) und Produktwerbung auf Messen, im Rundfunk, im Internet und in den Printmedien wie Zeitungen und Fachblätter.
Wenn ein Teil dieser Kosten in einem Unternehmen aber nicht anfällt, müssen diese auch nicht auf die Produkte umgelegt werden.
Da es nicht zu kalkulieren ist, ob diese Produktwerbekosten anfallen oder nicht, können sie aus der Kalkulation auch nicht herausgerechnet werden.
Was jedoch machbar ist, ist für einzelne Produkte, die nachweislich nicht mit Werbekosten belastet sind, diese im Nachhinein auszukehren.
Mit unserem Refinanzierungs- Partnerprogramm möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, ihren Zentralstaubsauger über Werbung zu refinanzieren.
Da bietet sich die Möglichkeit durch Empfehlung im Freundes- und Bekanntenkreis zu werben, oder auf einer eignen Homepage Werbebanner von uns einzubauen, bis hin zu einem Werbeschild auf Ihrer Baustelle oder an Ihrem Gartenzaun.
Fakt ist, für jede Zentralanlage die durch Ihren Werbeeinsatz bei uns gekauft wird, fallen bei uns keine Werbungskosten an.
Diesen nicht angefallenen Werbungskostenanteil zahlen wir an Sie in Höhe von € 45,00 in bar als Aufwandentschädigung aus.
Wir haben Kunden, die sich über die Jahre, einen Teil, teilweise sogar den ganzen Zentralstaubsauger und darüber hinaus refinanziert haben. Wir Wünschen Ihnen viel Erfolg.
Alle Fragen dazu haben wir in den FAQ´s zu diesem Thema für Sie beantwortet.
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